close icon white
Senken Sie Ihre Verwaltungskosten und sparen Sie Zeit bei der Abrechnung von Privatrezepten.

Fakturierung und Inkasso von PKV-Belegen mit easyfaktura

DIE SITUATION

heutzutage, dank Rechenzentren wie NARZ/AVN, im Prinzip ein Selbstläufer. Anders sieht es da bei Privatrezepten aus, zumindest wenn Sie auf Rechnung beliefert werden. Mangels Alternativen werden sie von vielen Apotheken in Eigenregie bearbeitet – von der Rechnungserstellung bis zur Mahnung.

Offene Rechnungen allerdings sind, wie Sie wissen, für jede Apotheke problematisch, da diese nicht nur mit einem fortwährenden Monitoring, sondern auch mit zusätzlichen Prozesskosten verbunden sind.

easyfakura icon

Doch jetzt gibt es Abhilfe - mit easyfaktura. Dabei gestaltet sich die Integration des Moduls denkbar einfach. Mit easyfaktura senken Sie nicht nur effizient Ihre Verwaltungskosten, sondern gewinnen auch wertvolle Zeit, die Sie wiederum ganz Ihren Kunden schenken können.

DIE LÖSUNG

easyfaktura – unabhängig von der Wahl Ihres Rezeptabrechnungszentrums Ihrer GKV-Rezepte.

Mit easyfaktura übernimmt NARZ/AVN in Zusammenarbeit mit der HBS -Hansa Business Solutions GmbH für Sie das gesamte Rechnungsmanagement, sowohl für Privatpatienten als auch für Kassenpatienten, die Rezeptzuzahlungen leisten.

Das heißt: Die HBS verfolgt für Sie den gesamten Prozess, von der Rechnungserstellung bis zum Zahlungseingang – zwei Mahnungen eingeschlossen. Auf diese Weise können Sie mit easyfaktura deutlich einfacher, sicherer und effizienter Rechnungen stellen, offene Forderungen einziehen und falls nötig, sogar ein gerichtliches Mahnverfahren anhängen.

DIE BENEFITS

  • Rechnungserstellung anhand eingereichter Verordnungen privat versicherter Kunden

  • GKV-Zuzahlungsabrechnung

  • Sie bleiben Inhaber Ihrer Forderungen
    (Keine Abtretung)

  • Auszahlung aller bis zum Monatsletzten eingegangenen Zahlungen zum 15. des Folgemonats

  • monatlicher (PKV) und quartalsweiser (GKV) Rechnungsversand

  • Zahlungsziel für Patienten: 28 Tage, optional mit Fristen für 1. und 2. Mahnung

  • Einzug der Forderungen in eigenem Namen

  • Überwachung und Verbuchung des gesamten Zahlungsverkehrs

  • Mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 30.06. und 31.12. eines Jahres kündbar

  • Unabhängig vom beauftragten Datenübernahme aus bestehenden Systemen möglich

back to top icon